Fast zwei Drittel der Personen erhielten Eingliederungshilfe für behinderte Menschen – Mehr Männer als Frauen betroffen
Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes bezogen im Laufe des Jahres 2018 in Baden-Württemberg 137 500 Personen besondere Sozialhilfeleistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 Sozialgesetzbuch SGB XII (Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege sowie Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und in anderen Lebenslagen). Das waren 3,5 % Personen mehr als im Laufe des Jahres 2017 (132 879). Mehr als die Hälfte waren Männer (53,6 %)1. 91,7 % der Leistungsempfängerinnen und –empfänger waren Deutsche.
Hilfen zur Gesundheit nach Kapitel 5 SGB XII erhielten 4 185 Personen. Das sind 4,9 % mehr als 2017. Zum überwiegenden Teil (3 416 Fälle bzw. 81,6 %) handelte es sich dabei um Krankheitskosten (Arzt, Krankenhaus, Medikamente), die unmittelbar vom Sozialamt übernommen wurden. Das Durchschnittsalter der Leistungsbezieher lag bei über 63 Jahren, 62 % waren Frauen.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Kapitel 6 SGB XII – die Form der Sozialhilfe mit den meisten Empfängerinnen und Empfängern – bezogen 85 136 Personen, 4,3 % mehr als 2017. Darunter waren 60 % Männer mit einem Durchschnittsalter von rund 33 Jahren. Die betroffenen Frauen waren im Durchschnitt mit rund 36 Jahren etwas älter. 67,5 % der behinderten Menschen (57 427) erhielten Leistungen in Einrichtungen. Bei den Hilfeleistungen für diese Personen handelte es sich in der Hauptsache um Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (31 223 Fälle) sowie um Hilfen zum selbstbestimmten Leben in einer Wohneinrichtung (23 838 Fälle). 10 090 behinderte junge Menschen in Einrichtungen bekamen im Laufe des Jahres Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung. Bei den Hilfeleistungen für behinderte Menschen außerhalb von Einrichtungen stand das selbstbestimmte Leben im Vordergrund. 17 400 Menschen erhielten Hilfen in (ambulant) betreuten Wohnmöglichkeiten. 8 305 behinderte Kinder außerhalb von Einrichtungen erhielten Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung.
Auf Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII waren 39 331 Personen angewiesen und damit 1,8 % mehr als im Jahr 2017. 87,3 % dieser Menschen (34 341) erhielten Leistungen in Einrichtungen wie Pflegeheimen. Die Leistungsempfängerinnen und -empfänger, die in eigenen Haushalten bzw. Haushalten von Angehörigen lebten, waren im Durchschnitt 69 Jahre alt. Mit gut 78 Jahren waren die Personen mit Hilfe zur Pflege in Einrichtungen deutlich älter. Fast zwei Drittel (62,6 %) dieser Pflegebedürftigen waren Frauen, ihr Durchschnittsalter betrug rund 82 Jahre.
11 890 Personen und damit nahezu gleich viele Menschen wie 2017 erhielten Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen nach Kapitel 8 und 9 SGB XII, 7 424 Männer und 4 466 Frauen. Hierbei handelt es sich u.a. um Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie um Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, aber auch um Blindenhilfe sowie die Erstattung von Bestattungskosten.